Beginn: 12.00 Uhr Ende: ca. 12.45 Uhr
Teilnehmer: Herr Prof. Biermann (Universität Freiberg), Herr Prof. Bührig-Polaczek (RWTH Aachen), Herr Prof. Glatzel (Universität Bayreuth), Herr Prof. Gottstein (RWTH Aachen), Herr Prof. Mücklich (Universität Saarland), Herr Prof. Palkowski (TU Clausthal), Herr Prof. Pohl Universität Bochum), Herr Prof. Rettenmayer (Universität Jena), Herr Prof. Riedel (TU Darmstadt), Herr Prof. Schaaf (TU Ilmenau), Herr Dr. Schacherl (Universität Stuttgart), Herr Prof. Wiesmann (Universität Gießen)
Schriftlich Beitrittsbekundung: Frau Prof. Fleck (TU Berlin), Herr Prof. Wanner (Universität Karlsruhe)
Protokoll: Herr Dr. Vroomen
§ 1 Der Fakultätentag Materialwissenschaft und Werkstofftechnik (F-MatWerk)
§ 2 Aufgaben des F-MatWerk
Aufgaben des F-MatWerk sind Informationsaustausch und Beratung sowie die Wahrnehmung gemeinsamer Belange der Materialwissenschaft und Werkstofftechnik auf universitärer Ebene. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Gremien des StMW e.V. und betrifft im Einzelnen:
§ 3 Organe und Beauftragte des F-MatWerk
1. Die Organe des Fakultätentages sind:
§ 4 Die Plenarversammlung
§ 5 Der Vorstand
§ 6 Finanzen
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
§ 7 Austritt
Der Austritt aus F-MatWerk ist jederzeit möglich. Die Austrittserklärung muss schriftlich durch eingeschriebenen Brief dem Sprecher des Vorstandes zugehen.
§ 8 Ausschluss
Ein Mitglied kann nach schriftlicher Anhörung durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes oder durch einen mit Dreiviertelmehrheit zu fassenden Beschluss der Plenarversammlung aus F-MatWerk ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich den Interessen der Vereinigung zuwider handelt. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben. Er wird im Falle des Ausschlusses durch Vorstandsbeschluss erst wirksam, wenn das Mitglied nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang schriftlich mit Begründung widerspricht. Über den Widerspruch entscheidet die nächste ordentliche Plenarversammlung. Bis zu einer abschließenden Entscheidung ruhen alle Mitgliedsrechte des betroffenen Mitgliedes.
§ 9 Satzungsänderungen
Änderungen dieser Satzung beschließt die Plenarversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden. Sie treten am Tage nach dem Ende der Sitzung in Kraft, in der sie beschlossen worden sind.
§ 10 Auflösung
§11 Gleichstellungsklausel
Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten, falls nicht bereits so ausgeführt, jeweils in der männlichen und weiblichen Form.